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Erste Nachweise

Ereignis-Datum: 2. Juli 1271

Wir starten im Jahr 1271.

Hier ein Auszug aus Wikipedia:

Erste Nachweise von einem Rittergeschlecht „Von Garderode“ gibt es seit dem 13. Jahrhundert. Der Ritter Bruno von Garderode wurde am 2. Juli 1271 als Zeuge in einem Vertrag zwischen dem Ritter Hermann von Betzendorf und dem Kloster Dünnwald bei Köln-Mülheim angeführt. Auch 1300 siegelte dieser Ritter eine Urkunde für eine Hofübertragung im Kirchspiel Rommerskirchen an das Deutschordenshaus als „Brunodis de Garderoede“.[2]

Diese Geschlecht besaß auch Besitzungen im Raum Garath. Nach dem Aussterben dieses Geschlechtes 1414 kaufte ein Simon von Aldenbrüggen genannt Velmerken den „Hoff zu Garderaide“.[3] Für 1447 und 1503 wird die Zugehörigkeit von drei weiteren Höfen zum Haus Garath angegeben. Einer dieser drei Höfe war der Hellerhof. Ab 1703 bis Anfang des 20. Jahrhunderts gehörte dieser Hof nicht mehr zu Haus Garath. 1610 baut Bernhard von Vellbrück das Anwesen Garath um und errichtete dabei den noch aktuell vorhandenen Torturm mit geschweiften Dach.[3] Am 11. Juni 1719 wurde Franz Karl von Velbrück, der spätere Fürstbischof von Bistum Lüttich, in Garath geboren. 1776 starb der letzte aus dem Geschlecht der Velbrücks ohne Nachkommen. Danach wurde Freiherr Emmerich Hubert von Raitz zu Frenz Besitzer des Gutes.[4] Weitere Eigentümer von Haus Garath waren ab 1825 Freiherr von Kylmann, 1890 Paul Poensgen (1861–1920) und ab 1907 Alhard von Burgsdorff. Dieser errichtete 1912/13 das aktuelle Schloss, ein 2-stöckiges von zwei Türmen flankiertes Gebäude mit zusätzlich dem alten Torturm von 1610. 1913 wird durch Alhard von Burgsdorff die Freiwillige Feuerwehr Garath gegründet. 1978 erwirbt die Stadt Düsseldorf Haus Garath mit den zugehörigen Ländereien.[3]

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wird Garath wie andere Gemeinden im Düsseldorfer Süden als selbstständige Gemeinde der Bürgermeisterei Benrath zugeteilt. Dies änderte sich auch 1908 nicht. Die zu diesem Zeitpunkt noch verbliebene anderen selbständigen Landgemeinden in der Landbürgermeisterei Benrath waren durch einen Erlass des Kaisers Wilhelm II. vom 21. April 1908 zur Grossgemeinde Benrath zusammengefasst worden. Garath war von dieser Zusammenlegung nicht betroffen. In der Bürgermeisterei Benrath blieb Garath neben Benrath die zweite selbständige Einzelgemeinde. Am 23. Mai 1929 hatte der Gemeinderat von Garath dafür gestimmt, die Selbständigkeit innerhalb der Bürgermeisterei Benrath zu beenden. Dies hatte jedoch praktisch keine Bedeutung mehr. Die Selbstständigkeit von Benrath endete am 31. Juli 1929 mit der Eingemeindung nach Düsseldorf. Dies betraf damit auch Garath.[5]

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